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Technik/Logistik

Mittwoch, 17. Juli 2024

Postdienste kritisieren Preisdumping der Deutschen Post DHL

Mehr als 20 Postdienstleister haben eine Sammelbeschwerde gegen die neuen Großkundenpreise der Deutschen Post DHL bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Laut einer Mitteilung prüfen die betroffenen Unternehmen außerdem die Anrufung des Bundeskartellamts sowie der Europäischen Kommission.

Die Unternehmen sehen in den angekündigten Preisnachlässen für Großkunden einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des ehemaligen Monopolisten. Ab dem 1. Juli 2010 ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, ihren Geschäftskunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Für nicht vorsteuerabzugsfähige Kunden wie Banken und Versicherungen verteuert sich damit der Versand von Werbe- und Infopostsendungen.

Grundlage der Umsatzsteuerpflicht ist das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das eigentlich den Wettbewerb im Postmarkt fördern sollte. Dieser Effekt wird jedoch durch die neue Preispolitik der Deutschen Post DHL unterlaufen. Ebenfalls zum 1. Juli 2010  hat das Unternehmen nämlich die sogenannten „Teilleistungsrabatte“ erhöht, die Großkunden gewährt werden, wenn sie ihre Sendungen vorsortieren.

Zeitungsverleger schalten sich ein

In ihrer Beschwerdeschrift vertreten die Post-Wettbewerber die Auffassung, dass die Nachlässe für Geschäftskunden nur dann erhöht werden dürften, wenn gleichzeitig die Kunden weitere Teilleistungen übernehmen. Zudem unterlägen die angekündigten Rabatte der vorherigen Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur.

Letzterer Kritikpunkt wird von einem Rechtsgutachten unterstützt, das der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Auftrag gegeben hat. Sollte sich diese Rechtsauffassung bestätigen, wären die nach den neuen Konditionen abgeschlossenen Kundenverträge unwirksam.

Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber dnv-online, dass sich in den vergangenen Wochen bereits eine Reihe von Wettbewerbern in gleicher Sache an die Bundesnetzagentur gewandt habe. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde unterliegen die Teilleistungsrabatte seit der vollständigen Liberalisierung der Postmärkte nicht mehr der Pflicht zur vorherigen Entgeltgenehmigung. Es sei jedoch auch im Rahmen der nachträglichen Entgeltprüfung eine „effektive Missbrauchskontrolle" gewährleistet.

Weitere Informationen bei dnv-online.net

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(bmw) 28.06.2010

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