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Mittwoch, 17. Juli 2024

De-Mail: Deutsche Post muss Wettbewerbern Post-Ident anbieten


Die Deutsche Post DHL, Bonn, darf ihren Wettbewerbern im Markt für sogenannte De-Mail-Dienste nicht das Post-Ident-Verfahren vorenthalten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 31. März 2011 hervor.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Post im Bereich der für De-Mail-Dienste nötigen Identifizierungsleistungen eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Infolgedessen handle es sich um einen Behinderungsmissbrauch, wenn die Deutsche Post diese Dienstleistung einzelnen Unternehmen vorenthalte, müsste das Unternehmen auch Wettbewerbern das Post-Ident-Verfahren anbieten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Postsprecher teilte auf dnv-Anfrage mit, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen und prüfe derzeit die Urteilsbegründung: „Dann entscheiden wir, wie wir weiter vorgehen. Dazu gehört auch die Frage, ob wir in Berufung gehen.“

Geklagt hatte die 1&1 Internet AG, Montabaur, deren Marken Web.de und Gmx ab dem Sommer 2011 rechtsverbindliche Lösungen nach dem De-Mail-Standard anbieten wollen. Die Deutsche Post hatte einen bestehenden Vertrag über Postident-Dienste für die Identifizierung von potenziellen De-Mail Kunden der 1&1-Marken gekündigt. Diese Kündigung wäre mit dem Inkrafttreten des Urteils unwirksam.

Weitere Informationen bei dnv-online.net

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(bmw) 06.04.2011

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