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Mittwoch, 17. Juli 2024

Bundesgerichtshof bestätigt Schutz der Marke Post


Der rechtliche Schutz der eingetragenen Marke Post bleibt bestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einer Beschwerde der Deutschen Post, Bonn, gegen die Löschung ihrer eingetragenen Wortmarke Post stattgegeben.

Wettbewerber der Post hatten gegen die Eintragung der Marke geklagt und waren zuletzt im April 2007 vor dem Bundespatentgericht damit erfolgreich. Mit seiner neuen Entscheidung hat der BGH diesen Beschluss nun aufgehoben.

Der Begriff Post war 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als sogenannte Wortmarke der Deutschen Post eingetragen worden. Grundlage für die Eintragung war unter anderem ein Gutachten, nach dem 84,6 Prozent der Verbraucher den Begriff Post mit der Deutschen Post verbinden.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte der BGH in zwei Einzelfallklagen über die praktische Auslegung des Schutzes der Marke Post entschieden. Danach ist eine Nutzung des Begriffs Post durch Wettbewerber der Deutschen Post nur zulässig, wenn sie sich im Geschäftsverkehr oder ihrer Werbung durch entsprechende Zusätze klar abgrenzen. Nicht erlaubt sei jedoch eine Kombination des Begriffs Post mit anderen Kennzeichen wie etwa der Farbe Gelb oder dem Posthorn, wodurch eine Verwechslungsgefahr mit der Deutschen Post erhöht würde.

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(bmw) 28.10.2008

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